Auch diese strikte Handhabung zeigt, dass es notwendig ist, dass nicht nur materiell, sondern auch formell strenge Anforderungen an die nachträgliche Steuerbefreiung gestellt werden müssen. Die Gesetzesänderung führt bereits zu einem Steuerverlust, aber sie soll nicht zusätzlich einen erheblichen Mehraufwand bei den kantonalen Stellen verursachen. Es besteht bei Erfüllung der formellen und materiellen Voraussetzungen zwar ein Anspruch auf Steuerbefreiung, was aber in der Verantwortung der Steuerpflichtigen liegt. Es ist nicht die Aufgabe des Kantons, mit zusätzlichem Aufwand sein Möglichstes zu unternehmen, um den Steuerpflichtigen eine Steuerbefreiung zu garantieren.