Zudem sei es eine Frage der Kalkulierbarkeit der Steuereinnahmen, da nachträglich bewilligte Gesuche zu Rückerstattungen und Vergütungszinsleistungen führen könnten. Diesem Argument komme grosse Bedeutung zu, da die Debatte zu den hier in Frage stehenden Bestimmungen schwergewichtig bezüglich fehlender Steuereinnahmen geführt worden sei.