Im Vortrag der Kommission des Grossen Rates vom 4. März 2013 zum direkten Gegenvorschlag zur Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» zur Änderung des Gesetzes betreffend die Handänderungssteuer (HG) wird ausgeführt, dass gegen die Steuerveranlagung – sofern es nicht die Selbstwohnungsfrage betrifft – bereits anfänglich die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel – zunächst also die Einsprache – ergriffen werden müssen. Eine spätere Bestreitung der Steuerpflicht und -höhe bei Ablehnung der Steuerbefreiung ist nicht zulässig (Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern 2013, Beilage 17 [nachfolgend Vortrag], Erläuterungen zu Art. 17, S. 6).