z.B. Paare als Miteigentümer je ½, so kann jede Person maximal Fr. 400'000.– in Abzug bringen. Die Volksinitiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» wurde mit dem Begehren eingereicht, das Gesetz vom 18. März 1992 betreffend die Handänderungssteuer aufzuheben. Die Abschaffung der Handänderungssteuer und der damit verbundene Wegfall der Einnahmen hätte für den Kanton eine schwere finanzielle Einbusse dargestellt. Als Kompromiss wurde