Der Vortrag der Kommission des Grossen Rates vom 4. März 2013 zum direkten Gegenvorschlag zur Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» zur Änderung des Gesetzes betreffend die Handänderungssteuer (Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern 2013/3, Beilage 17) äussert sich nicht ausdrücklich dazu, ob der Zuerwerb von Miteigentumsanteilen ebenfalls von der Handänderungssteuer befreit werden soll. Immerhin kommt darin zum Ausdruck, dass die Gesetzesänderung vom Gedanken der Förderung und Privilegierung des selbstbewohnten Grundeigentums geleitet