Gemäss der neuen Praxis wird eine nachträgliche Steuerbefreiung im Rahmen des Zuerwerbs (Quote) proportional bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 14'400.– (1,8 % von Fr. 800'000.–) gewährt, wenn ein Miteigentümer an einem Objekt, in welchem er bereits seinen Hauptwohnsitz hat, einen zusätzlichen Miteigentumsanteil erwirbt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dasselbe gilt für einen Gesamteigentümer, der seine interne Beteiligung am Gesamteigentum vergrössert.