Im Jahr 2015 wurde durch die Geschäftsleitung der Grundbuchämter eine Praxisänderung beschlossen und dem VbN mit Schreiben vom 11. Februar 2015 mitgeteilt (abrufbar unter: www.jgk.be.ch/jgk/de/index/direktion/organisation/gba/weisungen.html). Gemäss der neuen Praxis wird eine nachträgliche Steuerbefreiung im Rahmen des Zuerwerbs (Quote) proportional bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 14'400.– (1,8 % von Fr. 800'000.–) gewährt, wenn ein Miteigentümer an einem Objekt, in welchem er bereits seinen Hauptwohnsitz hat, einen zusätzlichen Miteigentumsanteil erwirbt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.