2.3 Die anfängliche Praxis der Grundbuchämter sah für den Zuerwerb eines Miteigentumsanteils bei bereits bestehendem Wohnsitz keine nachträgliche Handänderungssteuerbefreiung vor. Im Jahr 2015 wurde durch die Geschäftsleitung der Grundbuchämter eine Praxisänderung beschlossen und dem VbN mit Schreiben vom 11. Februar 2015 mitgeteilt (abrufbar unter: www.jgk.be.ch/jgk/de/index/direktion/organisation/gba/weisungen.html).