5 nachträgliche Steuerbefreiung bei hohen Gegenleistungen lediglich auf den ersten Fr. 800'000.– oder, wie vorliegend beim Zuerwerb von Miteigentumsanteilen, nur teilweise gewährt wird, sofort zu entrichten. Der Beschwerdeführer hat, wie auch das Grundbuchamt in seiner Vernehmlassung vom 29. September 2017 zutreffend feststellt, ein Interesse an der Klärung, in welcher Höhe die Handänderungssteuer gestundet wird und wie hoch der sofort zu bezahlende Betrag ausfällt.