3 gen Verfügungen der ihr untergeordneten Verwaltungseinheiten. Die JGK ist folglich für die Beurteilung der vorliegenden als Einsprache bezeichneten Eingabe gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 19. Juni 2017 zuständig. Die Eingabe vom 14. Juli 2017 ist als Beschwerde zu behandeln.