Am 4. November 2016 erwarb A.______ mit öffentlich beurkundetem Vertrag von C.______ einen zusätzlichen Miteigentumsanteil von 11/100 und erhöhte damit seinen Miteigentumsanteil auf 45/100. Am 16. Februar 2017 meldete die verurkundende Notarin B.______ beim Grundbuchamt die Abänderung der Miteigentumsquoten an und stellte gleichzeitig ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum.