«Die Unterscheidung zwischen einem Hauptvertrag und einem Subunternehmervertrag setzt voraus, dass ein Unternehmer Arbeiten, die er seinem Besteller schuldet, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weitergibt, indem er sie durch Abschluss eines weiteren Werkvertrages bei einem Subunternehmer bestellt. Der Werkvertrag, den er als Besteller mit dem Subunternehmer schliesst, ist der Subunternehmervertrag. Im Unterschied zu diesem Vertrag, der zur Kate-