Auch aus wirtschaftlichen Überlegungen hatte die Beschwerdeführerin ein Interesse daran, das bereits bewilligte Bauprojekt zu realisieren. Es erlaubte ihr, ohne Ausarbeitung eines neuen Projektes und ohne Durchführung eines neuen Baubewilligungsverfahrens, das durch Einsprachen und Beschwerden hätte verzögert werden können, das erworbene Grundstück unverzüglich zu überbauen. Es war ferner auch arbeits- und damit kostenökonomisch, das Vorhaben durch die Projektverfasserin realisieren zu lassen, die dieses bestens kannte.