Als Immobiliengesellschaft ist die Beschwerdeführerin mit den Fragen, welche die Überbauung eines Grundstücks betreffen, bestens vertraut. Als kompetente und umsichtige Unternehmerin, musste sie sich, wie im Kaufvertrag erwähnt, vor dem Kauf über die Baumöglichkeiten ins Bild setzen. Dazu gehörte auch, Abklärungen im Zusammenhang mit dem bereits bewilligten Bauprojekt zu treffen. Das bedeutet, dass sie das Projekt bereits kennen musste und auch rasch erkennen konnte, dass dieses ohne viel Aufwand an ihren M.______-Baustandard angepasst werden konnte. Dies lässt sich auch aus dem Baubeschrieb ableiten, der bereits ihre Änderungswünsche enthält.