Dementsprechend habe sie sich im abgeschlossenen Vertrag vom Verkäufer auch das für diese Baute notwendige Näherbaurecht einräumen lassen. Bereits am 13./14. Juni 2016 – und damit weniger als einen Monat nach dem Landkauf vom 18. Mai 2016 – sei mit der F.______AG, der eine Baubewilligung für die von ihr projektierte Baute auf dem fraglichen Grundstück erteilt worden sei, ein TU-Vertrag abgeschlossen worden. Gegenstand des Vertrages sei die Erstellung einer schlüsselfertigen Baute gewesen, die dann auch realisiert worden sei.