Am 13./14. Juni 2016 schlossen die I.______AG, eine Schwestergesellschaft der Beschwerdeführerin innerhalb der A.______ Holding AG, und die F.______AG, die Projektverfasserin des bewilligten Bauprojektes, einen Totalunternehmer- Werkvertrag (TU-Vertrag) für die Wohnüberbauung J.______ in D.______ ab. Vereinbart wurde die Erstellung einer schlüsselfertigen und betriebsbereiten Baute auf der Grundlage der Baubewilligung vom 29. Januar 2016 zum Preis von pauschal Fr. 6‘900‘000.– (inkl. MWST) bzw. Fr. 6‘388‘889.– (exkl. MWST). Bestandteil des Vertrages sind zudem verschiedene Unterlagen, die vom 1. Juni 2016 datieren. So wird auf einen ausführlichen Baubeschrieb verwiesen. Dieser