Der Bereich des Näherbaurechts ergibt sich aus der gelben Einzeichnung auf einem zum Vertrag gehörenden Situationsplan. Die gelbe Fläche erstreckt sich nicht entlang der ganzen gemeinsamen Grenze der beiden Grundstücke, sondern liegt vollständig innerhalb des ebenfalls auf dem Plan eingezeichneten Gebäudegrundrisses. Dieser entspricht demjenigen des bereits bewilligten Mehrfamilienhauses A. Am 13./14. Juni 2016 schlossen die I.______AG, eine Schwestergesellschaft der Beschwerdeführerin innerhalb der A.____