4 sätzlich auch auf dem Werklohn der geplanten schlüsselfertigen Baute zu erheben ist. Dabei ist von folgendem Sachverhalt auszugehen. 3.2 Am 15. September 2015 reichte die F.______AG als Projektverfasserin und Bauherrschaft ein Baugesuch ein für die Überbauung von zwei Parzellen, die durch eine Strasse voneinander getrennt sind. Beide Parzellen gehörten damals G.______. Geplant war ein Mehrfamilienhaus (A) auf der bereits teilweise überbauten Parzelle D.______ Gbbl. Nr. 2000 und ein Büro/Wohngebäude (B) auf der Parzelle D.__