Aus diesen Gründen ist vorliegend ausser auf dem Kaufpreis von Fr. 1'760'000.– zusätzlich eine Handänderungssteuer auf dem Werkvertragspreis von Fr. 22‘293‘518.— (exkl. Mehrwertsteuer) zu entrichten. Die Bemessungsgrundlage beträgt somit Fr. 24‘053‘518.–, woraus sich eine 11 Handänderungssteuer von Fr. 432‘963.30 ergibt. Die Beschwerde ist abzuweisen.