8 konkrete Aussicht auf den Abschluss des Kaufvertrags über das Grundstück nicht eingegangen worden wäre und umgekehrt. Dies genügte dem Verwaltungsgericht für die Feststellung, dass die Käufer im Zeitpunkt des Grundstückskaufs nicht mehr frei waren, ob, wann und wie sie das Grundstück überbauen wollen. Im vorliegenden Fall kann das Gleiche festgestellt werden: Der TU-Werkvertrag wäre nicht abgeschlossen worden, wenn nicht die Sicherheit bestanden hätte, durch Ausübung des Kaufsrechts ein Grundstück erwerben zu können.