7 Parzelle, welcher wiederum vom Vorliegen der Baubewilligung abhängt (Ziff. 15.1). Der Rücktritt vom Vertrag ist ohne finanzielle Einbusse möglich, falls das Eigentum am Grundstück nicht erworben werden kann. Die Bauherrin darf das Projekt nicht mit einem anderem Totalunternehmer durchführen (Ziff. 15.1). Das Einholen der Baubewilligung gehört zum Auftrag des Totalunternehmers (Ziff. 2.1). Das Risiko, dass die Baubewilligung nicht erteilt werden könnte, lag damit beim Totalunternehmer und nicht bei der Auftraggeberin. Am 30. Juni 2014 reichte der Totalunternehmer als Vertreter der Bauherrin – der X.___