5.2 Rund drei Monate nach dem Kaufsrechtsvertrag – am 15. April 2014 – schloss die Beschwerdeführerin den TU-Werkvertrag mit der Y.______ AG. Darin überträgt die X.______ AG als Bauherrin dem Totalunternehmer die schlüsselfertige Erstellung des Alters- und Pflegeheims zu einem Pauschalpreis (Ziff. 1) und mit festen Terminen bezüglich des Einholens der Baubewilligung und der Erstellung des Baus (Ziff. 8.1). Der Totalunternehmer schliesst die Verträge mit den Subunternehmern, wobei einige schon feststehen und im Vertrag (Ziff. 10) erwähnt sind. Bedingung für den Abschluss des Vertrags ist der Erwerb der