2.4/g Werkvertrag). Das Baugesuch muss innert 12 Monatenen eingereicht werden (Ziff. 3.2 Kaufsrechtsvertrag). Aus dem Kaufsrechtsvertrag ergibt sich, dass die Kaufsrechtsberechtigte frei war, überhaupt die Parzelle zu kaufen. Im Vertrag bekundete sie zwar die Absicht, die Planung der Zentrumsüberbauung in B.______ voranzutreiben (Ziff. 1). Im Zeitpunkt der Vereinbarung des Kaufsrechts war sie aber noch frei, ob und mit wem sie dereinst einen Werkvertrag abschliessen will. Ein Baugesuch war bei Vertragsschluss noch nicht eingereicht worden.