Zwischen der Sicherung des Baulandes (Kaufsrechtsvertrag) und der rechtskräftigen Erteilung der Baubewilligung liege somit eine Zeitspanne von deutlich über einem Jahr. Die Erteilung der Baubewilligung sei Bestandteil des TU-Werkvertrages, welcher zeitlich nach dem Kaufsrechtsvertrag abgeschlossen worden sei. Der vom TU zu erbringende Leistungsumfang umfasse alle Arbeiten und Lieferungen, die zur vertragsgemässen Erstellung des Bauwerks notwendig seien. Das Einholen der Baubewilligung sei klarerweise vom Leistungskatalog mitumfasst. Auch eine andere Lesart von Ziff. 15.1 des TU-Werkvertrages, welche vorsehe, dass das Grundstück B.______ Gbbl.