C. In seiner Einspracheverfügung vom 28. Dezember 2015 bestätigte das Grundbuchamt D.______ (fortan: Grundbuchamt) seine Veranlagungsverfügung vom 1. Juli 2015. Das Grundbuchamt erhob ausser auf dem Kaufpreis von Fr. 1'760'000.– zusätzlich eine Handänderungssteuer auf dem Werkvertragspreis 2 von Fr. 22‘293‘518.– (exkl. Mehrwertsteuer), was zu einer Bemessungsgrundlage von Fr. 24‘053‘518.– führte. Daraus ergab sich eine Handänderungssteuer von Fr. 432‘963.30.