Am 30. Juni 2014 reichte die X.______ AG für das Grundstück B.______ Gbbl. Nr. 1000 ein Baugesuch ein. Am 13. Februar 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt C.______ die Baubewilligung. Mit Brief vom 25. März 2015 erklärte die X.______ AG die Ausübung des Kaufsrechts. Der Notar meldete in der Folge den Kauf beim Grundbuchamt an. Der Notar deklarierte die Handänderungssteuer auf dem Preis des Grundstücks von Fr. 1'760'000.–.