B. Am 15. April 2014 schloss die X.______ AG mit der Y.______ AG einen Totalunternehmer-Werkvertrag (fortan: TU-Werkvertrag) betreffend die Planung und Realisierung eines Neubaus für ein Alters- und Pflegeheim in B.______ ab. Die Bauherrin überträgt dem Totalunternehmer die schlüsselfertige und betriebsbereite Erstellung des Alters- und Pflegeheims (Ziff. 1.1) zu einem Pauschalpreis von Fr. 22‘293‘518.– exkl. Mehrwertsteuer (Ziff. 4.2). Im Pauschalpreis inbegriffen sind die Kosten für die Verlängerung des Kaufsrechts (Ziff. 2.4/g). Das Einholen der Baubewilligung gehört zum Auftrag des Totalunternehmers (Ziff. 2.1). Die Y._____