Die Überbauung des Grundstücks Nr. 10 (Wiederaufbau des «Vereinshauses») wird durch die Vorschriften der Überbauungsordnung E.______ detailliert vorgegeben. Angesichts der Vorgeschichte der Planung steht 12 fest, dass die Gemeinde das Kaufsrecht nur jemandem einzuräumen gewillt war, der die Überbauung des Grundstücks Nr. 10 nach den Vorgaben der Überbauungsordnung realisieren wird. Vorgaben an einen bestimmten Werkvertrag oder Werkunternehmer waren damit jedoch nicht verbunden.