11 6.6 Zu untersuchen ist die Rolle der Einwohnergemeinde B.______ als Verkäuferin des Landes. Es ist unbestritten, dass sie am Werkvertrag zwischen der Beschwerdeführerin und der Y.______ AG nicht beteiligt war. Insbesondere bestehen keine Verbindungen zwischen ihr und dem Totalunternehmer. Wie hiervor (E. 5.2) erwähnt, hat das Verwaltungsgericht die Anwendbarkeit Art. 6a HG schon mehrfach auch in Fällen bejaht, wo die Verkäuferschaft und das Werkunternehmen nicht zusammengewirkt haben.