Orts- und Quartierzentren (Bst. c), Art, Zahl, Lage und Gestaltung von Bauten und Baugruppen (Bst. d), die Aussenräume (einschliesslich der Strassen, Gassen, Plätze, Durchgänge) und die Umgebung von Bauten und Anlagen (…) (Bst. e), Bauten und Anlagen, die aus Gründen der Ortsbild- und Landschaftsgestaltung erhalten oder wiederhergestellt werden müssen (Bst. f).