6.2 Am 11. August 2014 wurde die Überbauungsordnung E.______ erlassen. Planungszweck ist gemäss Art. 1 der Überbauungsvorschriften u.a. die Realisierung eines Alters- und Pflegeheims und der Wiederaufbau des «Vereinshauses» (ehemaliges Schul- und Gemeindehaus). Für das «Vereinshaus» ist ein eigenes Baufeld vorgesehen, dessen Gestaltung in Anhang 1 im Detail geregelt ist (Art. 10 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 3 der Überbauungsvorschriften). Nach Ansicht der Vorinstanz (angefochtene Verfügung S. 3/4) geht aus dem Erläuterungsbericht zur Überbauungsordnung (Ziff. 1.6) hervor, dass die Gemeinde und die Y.______ AG gleichgerichtete Interessen hatten, um das Grundstück Nr. 10 zu überbauen.