Die Überbauungsordnung soll durch die Gemeinde und die Y.______ AG als «Planungsteam» ausgearbeitet werden (Art. 5-9). Der grösste Teil der Kosten für die Planungsarbeiten wird von der Y.______ AG getragen (Art. 12). Die Eigentümer der Grundstücke Nrn. 10 und 100 vereinbaren den gemeinsamen Verkauf ihrer Parzellen (Art. 45 und 46). Ein konkretes Bauprojekt ist nicht Gegenstand des Vertrags. Der Vertrag belegt, dass die Einwohnergemeinde B.______ in ihrer Eigenschaft als Planungsbehörde – und nicht als Eigentümerin des Grundstücks Nr. 10 – die Planung des Areals in die Wege leitete. Dass mit der Y.___