4. 4.1 Am 16. September 2021 hat der Grosse Rat in Umsetzung der Motion Haas (237-2018) eine Änderung von Art. 6a HG beschlossen. Die Inkraftsetzung ist für 1. Mai 2022 vorgesehen. Es fragt sich, ob diese Änderung vorliegend bereits zu berücksichtigen ist. Die Beschwerdeführerin bringt vor, bereits vor Inkrafttreten der Änderung sei die «alte» Praxis anzuwenden, deren Festschreibung im HG die Motion Haas ver-