Die Motion Haas verlange eine aktive Rolle der Verkäuferschaft für eine Zusammenrechnung von Land- und Werkpreis, welche vorliegend nicht gegeben sei. Die Schlussfolgerungen im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 17. August 2020 (VGE 100.2019.83) im Verfahren 32.13-16.11 könnten nicht unbesehen auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen werden. Die Verkäuferschaft des Landes sei nicht am TU-Werkvertrag beteiligt gewesen und habe keinerlei Interesse daran gehabt, dass die Käuferschaft mit dieser TU einen TU-Werkvertrag abschliesst.