D. Mit Verfügung vom 17. Februar 2017 hat das instruierende Rechtsamt der DIJ das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschwerdeverfahrens 32.13-16.11 (neu: 2016.JGK.6543) eingestellt. Beschwerdeführerin in diesem Verfahren war ebenfalls die X.______ AG, welche eine Einspracheverfü-