11 6.3 Es ist daher davon auszugehen, dass der Landkaufvertrag der Beschwerdeführerin eng mit dem zwischen ihr und der I.______ AG abgeschlossenen Werkvertrag zusammenhängt. Sie wollte die von ihr geplanten Bauten grundsätzlich schnell erstellen und hat deshalb mit der I.______ AG einen Werkvertrag abgeschlossen. Sie war beim Erwerb des Baulandes nicht mehr frei, wie und wann sie es überbauen wollte.