Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass der zwischen der Beschwerdeführerin und der I.______ AG abgeschlossene Werkvertrag in Bezug auf die verkaufte(n) Stockwerkeinheit(en) in diesem Fall sinngemäss aufgehoben und durch den neuen Werkvertrag zwischen der Käuferschaft der Stockwerkeinheit(en) und der I.______ AG ersetzt wird. Wann und ob überhaupt die Beschwerdeführerin die Stockwerkeinheit veräussern könnte, war bei Abschluss des Werkvertrages zwischen der Beschwerdeführerin und der I.______ AG nicht bekannt.