_ vorgelegen. Die zeitliche Nähe zwischen Kaufvorvertrag und Baubewilligung sowie zwischen Kauf- und Werkvertrag sei ein gewichtiges Indiz, dass der Kaufvertrag und der Werkvertrag mit der I.______ AG in einem engen Zusammenhang stehen würden, so dass der Kauf- nicht unabhängig vom Werkvertrag abgeschlossen worden sei. Die Beschwerdeführerin sei beim Kauf nicht mehr frei gewesen, wie und wann sie das Grundstück habe überbauen wollen. Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung könne nach dieser langen und umfangreichen Planung nicht davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführerin frei gewesen wäre, das ausgearbeitete Bauprojekt nach dem Kauf teilweise oder ganz abzuändern.