7 4. In der angefochtenen Einspracheverfügung ging die Vorinstanz davon aus, dass dem Kaufvertrag eine mehrjährige Planung vorausgegangen sei. Bereits in den Kaufvorverträgen sei zum Ziel erklärt worden, die fraglichen Grundstücke so rasch als möglich bis zur rechtskräftigen Baubewilligung zu entwickeln. Dementsprechend sei bereits einen Monat vor dem Kauf die Gesamtbaubewilligung für das Bauprojekt H.______ vorgelegen.