Ende 2014 / anfangs 2015 wurde mit dem Bau der Gebäude begonnen. Im Rahmen der Instruktion zeigte sich, dass die Beschwerdeführerin nach Abschluss des Kaufvertrages vom 26. August 2014 die Stockwerkeinheiten nicht wie vorgesehen verkaufen konnte. Sie entschied sich daher, die vier von ihr in der Realteilung übernommenen Parzellen, die mit vier getrennten Stockwerkeinheiten überbaut werden sollten, zu verkaufen. Bis zum Bericht der Beschwerdeführerin vom 2. Februar 2017 konnten deren drei verkauft werden, zwei am 26. Juni 2015 (Baufelder B und D) und eine am 29. Januar 2016 (Baufeld E). Aus den beiden Kaufverträgen geht hervor, dass die Käuferinnen gleichentags mit der I.___