__ AG einen Bauvertrag abzuschliessen. Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass ihre Entscheidungsfreiheit bereits beim Grundstückkauf aus wirtschaftlichen Gründen eingeschränkt gewesen wäre, etwa weil sie die Kosten der Vorarbeiten der G.______ AG hätten tragen müssen, wenn es nicht zum Bauvertragsabschluss mit ihr gekommen wäre. Da auch keine anderweitige Bindung der