Sie hätten sich im Hinblick auf die Errichtung eines Einfamilienhauses für den Landkauf interessiert. Dabei sei es völlig natürlich, dass sich die Käuferschaft vor dem Erwerb eines Grundstückes darüber informiere, wie dieses überbaut werden könne. Vor dem Abschluss des Bauvertrages hätten keine Vertragsbeziehungen mit der G.______ AG bestanden. Diese habe die Vorarbeiten und Studien zum Bau in der Hoffnung auf einen späteren Vertragsabschluss unentgeltlich und unverbindlich erbracht. Gestützt auf diese Vorabklärungen hätten bereits Ideen bestanden, wie das Baugrundstück überbaut werden könnte. Konkreten Baupläne und oder gar ein fertiges