Auf Antrag der Ehegatten D.______ wurde das Beschwerdeverfahren am 1. April 2014 bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts in einer anderen Handänderungssteuerstreitsache sistiert. Das Urteil erging am 5. Januar 2015. Nach Wiederaufnahme des Beschwerdeverfahrens am 23. März 2015, hielten sie im Rahmen des ihnen gewährten rechtlichen Gehörs am 29. Mai 2015 an ihrer Beschwerde fest.