schlussbericht der Stiftung U. vom 30. März 2017, unpaginierte Vorakten, Beilage 2 41 Vgl. Verfügung der Vorinstanz vom 7. Dezember 2017, S. 2 Seite 11 von 17 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Verbesserung der Kooperation mit den Pflegefamilien bemüht sein müssen, was er nicht getan hat. Auch insoweit ist ihm eine Pflichtverletzung vorzuwerfen.