4.6 Abschliessend macht der Beschwerdeführer geltend, ihm sei von Frau X. mitgeteilt worden, dass sie ihn in sein Heimatland oder in eine Klinik senden werde. Er sei bei den Gesprächen erniedrigt und bedroht worden. Seine Termine in den psychiatrischen Diensten nehme er regelmässig wahr, was seinen Willen zur gesundheitlichen Integration aufzeige. Seine Hauptprobleme seien die Obdachlosigkeit und seine schwierige psychische Situation.39 5. Würdigung 5.1 Zu prüfen ist zunächst, ob der Beschwerdeführer eine Pflichtverletzung begangen hat und deshalb ein Kürzungsgrund vorliegt (vgl. Art. 36 Abs. 1 i.V.m. Art. 28 SHG sowie Erwägungen 3.2 – 3.4 hievor).