Herr Z. habe ihn nochmals auf den Termin hingewiesen. Trotzdem habe er am selben Tag einen Termin mit seiner Psychologin abgemacht und den Termin kurzfristig absagen wollen. Seine Sozialarbeiterin habe ihm sodann telefonisch mitgeteilt, dass der Termin nicht verschoben werden könne. Am 19. Oktober 2017 habe er eine mündliche Weisung erhalten. Er sei aufgefordert worden, folgende Punkte zu erfüllen: • Teilnahme an einer Arbeitsintegration (mit Vereinbarung) 31 Verfügung vom 7. Dezember 2018 S. 1, Beschwerdevernehmlassung vom 6. Februar 2018, S. 1 f. 32 Beschwerde vom 21. Dezember 2017, S. 2 33 Verfügung vom 7. Dezember 2018, S. 1, Beschwerdevernehmlassung vom 6. Februar 2018, S. 2