Er sei oft der Wohngemeinschaft ferngeblieben und erst in der Nacht aufgetaucht, was die Bewohner gestört habe. Er habe sich bei der Wohngemeinschaft nicht für die Mahlzeiten abgemeldet und Kosten verursacht. Er habe sein Zimmer nicht aufgeräumt und ohne Erlaubnis im Zimmer Mahlzeiten verzehrt. Er habe den Abfall unter dem Bett versteckt. Aufgrund dieses Verhaltens sei ein Standortgespräch geführt worden. Der Beschwerdeführer habe am 29. September 2017 eine schriftliche Einladung für den Termin am 19. Oktober 2017 erhalten. Herr Z. habe ihn nochmals auf den Termin hingewiesen.