2017 sei er zu einem Sprachkurs angemeldet worden. Der Beschwerdeführer habe diesen per SMS mitgeteilten Termin ohne Begründung nicht wahrgenommen.31 Der Beschwerdeführer wendet ein, er habe aufgrund seiner Obdachlosigkeit die Einladung für die Sprachkurse nicht erhalten oder sei zu spät informiert worden. Ende Juli, bzw. anfangs August 2017 habe er zwei Termine im BFF für Sprachförderung wahrgenommen, was jedoch nicht als positives Beispiel für seine Kooperation genannt werde.32