Die Verantwortlichen in der Wohngemeinschaft (Ehepaar Z.) hätten ihm nach einigen Streitigkeiten den Schlüssel weggenommen und ihn des Hauses verwiesen. Herr Z. habe ihm monatlich ein kleines Sackgeld ausbezahlt. Dieses habe Herr Z. behalten, als der Beschwerdeführer nicht mehr in der Wohngemeinschaft gewohnt habe. Für die Wohngemeinschaft habe der Beschwerdeführer auch Arbeiten erledigt, die ihm nicht entlöhnt worden seien. Er habe die Garage aufgeräumt und sei ein Wochenende beschäftigt gewesen, was jedoch nicht als positives Beispiel aufgeführt werde. Er habe einem Aufenthalt in der Wohngemeinschaft zugestimmt, um nicht mehr auf der Strasse zu leben.