Seite 4 von 17 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2. Streitgegenstand Strittig und zu prüfen ist vorliegend, ob die mit Verfügung vom 7. Dezember 2017 angeordnete Kürzung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt (fortan: GBL) um 15% (CHF 112.15) und die Nichtgewährung der Integrationszulage von CHF 100.00 während 12 Monaten rechtmässig ist. 3. Rechtliche Grundlagen